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Wer sich als Blinder oder stark Sehbehinderter entschließt, ein Handy zuzulegen, mit dem nicht nur telefoniert werden soll, muß die Kaufentscheidung innerhalb von 3 Produktbereichen abwägen. Jeder Bereich hat jeweils Vor- und Nachteile, die ich in diesem Abschnitt etwas genauer betrachten möchte, um im Rahmen der Anschaffung eine kleine Entscheidungshilfe zu bieten.
Es können unter Umständen recht preiswerte Handys genutzt werden. Dieses macht sich bemerkbar, falls für ein nachrüstbares Modell in einem Handelsmarkt eine Verkaufsaktion existiert.
Der Hilfsmittelanbieter der Zusatzsoftware bietet unter anderem akustische Bedienungsanleitungen an, aus der die Handhabung des Handys hervorgeht.
Optional kann unter Umständen eine kleine Braillezeile angeschlossen werden.
Das eingesetzte System kann unter Voraussetzung eines geeigneten Handymodelles um folgende Funktionen erweitert werden:
Der Screenreader TALKS bietet ab Version 5 die Möglichkeit, auch einige Handys mittels Touchscreen zu bedienen. Ob diese Art der Bedienung für Sie geeignet ist, sollte vor einer Anschaffung beim Hilfsmittelvertreiber, auf einer Ausstellung oder vielleicht bei einem Freund sorgfältig ausprobiert werden. Gegebenenfalls kann man kurzfristig auf eine Demoversion im Rahmen einer zeitlich begrenzten Einschaltzeit zurückgreifen.
Nach der Anschaffung eines Handys muß man Zusatzkosten für den Screenreader in Höhe mehrerer hundert Euro einkalkulieren.
Wenn erst einmal der Screenreader erworben wurde, ist dieser lizenzrechtlich an ein spezielles Gerät gebunden. Nehmen wir an, man entscheidet sich irgendwann für ein anderes Handy, so ist für das neu gekaufte Mobiltelefon beim Hilfsmittelvertreiber eine neue Lizenzierung erforderlich, was den Neukauf eines Screenreaders erzwingt, und somit wieder Kosten verursacht. Ausnahmen gelten bei Diebstahl oder Unbrauchbarkeit des alten Gerätes, dieses muß man jedoch nachweisen, was einen entsprechenden administrativen Aufwand fordert. Grundlage dieses Verfahrens ist die sogenannte Imei-Nummer, über die ein Handy identifiziert wird. Seit kurzem hat man jedoch bei TALKS die Chance, sich bei der Lizenzierung auf die SIM-Karte zu beziehen. Dadurch ist zwar der Wechsel eines Handys nicht mehr mit Zusatzkosten verbunden, aber in diesem Fall ist der Anschaffungspreis von TALKS wesentlich höher.
Leider läßt sich nicht jedes im Handel erhältliche Mobiltelefon um einen Screenreader erweitern. Dieser Umstand ist sofern unglücklich, weil die in Frage kommenden Modelle aus kommerziellen Gründen zeitlich nicht unbegrenzt im Handel verfügbar sind. Die Geräte erscheinen und verschwinden in den Läden, dazwischen liegen meist nur Monate.
Der Hilfsmittelanbieter und -vertreiber HANDY TECH veröffentlicht eine Aufstellung der aktuell nachrüstbaren Handys. Hieraus geht auch hervor, welche Telefone sich für Mobilnavigation und Texterkennung eignen.
Leider ist das Betriebssystem SYMBIAN, auf diem die hier beschriebenen Screenreader basieren, zwischenzeitlich tot. NOKIA setzt statt dessen als Nachfolger das Betriebssystem WINDOWS MOBILE ein. Dieses verfügt leider über keine Schnittstelle zu einem Screenreader. Somit sind Blinde und Sehbehinderte hinsichtlich der Benutzung von Mobiltelefonen der modernsten NOKIA-Generation abgeschnitten. Diese Personengruppe kann die Handys nicht benutzen! Wie sich dieser bedauerliche Umstand mit den oft zitierten angeblich so guten Gesetzen zum erhalt der Barrierefreiheit vereinbart, ist für mich ein Rätsel.
Wer TALKS oder MOBILE SPEAK weiter verwenden möchte, muß auf das zunehmend schrumpfende Angebot der aussterbenden Handys im Rahmen der SYMBIAN-Generation zurückgreifen, wobei irgendwann ausschließlich der Gebrauchtwarensektor übrigbleibt. Das hat darüber hinaus die Einstellung der Weiterentwicklung dieser Hilfsmittelsoftware zur Folge.
Das Handy ist werksseitig für jeden Käufer, egal ob sehend, sehbehindert oder blind, mit einem Screenreader ausgestattet. Dieser muß nur per Bedarf eingeschaltet werden. Es fallen somit keine Zusatzkosten an, die mit der Nachrüstung von TALKS oder MOBILE SPEAK verbunden sind. Kaufen, einschalten und benutzen!
Zwischenzeitlich existieren im Handel auch kleine Braillezeilen, die drahtlos mit dem IPHONE verbunden werden können.
Zur Zeit gibt es nur ein Handy, das werksseitig mit einem Screenreader ausgestattet ist. Es handelt sich hierbei um das IPHONE 4 von APPLE. Dieses Handy ist extrem teuer oder mit hohen Monatsgebühren seitens des Mobilproviders verbunden.
Das IPHONE ist nur mittels Touchscreen bedienbar. Wer damit Probleme hat oder sich keine Routine verbunden mit der entsprechenden Handhabung zutraut, sollte auf diesen Weg verzichten oder längere Trainingsphasen einkalkulieren.
Darüber hinaus kann man die Anwendung LOADSTONE nicht mit dem IPHONE betreiben. Jedoch existieren allgemein gebräuchliche und gleichzeitig zugängliche Navigationssysteme.
GOOGLE möchte sein neues Handy, das mit dem Betriebssystem Android betrieben wird, für Blinde und Sehbehinderte zugänglich machen. Das soll nicht nur mittels der Software sondern auch im Rahmen der Hardware realisiert werden. Ein spezieller Touchscreen wird hierbei eingeplant.
Wann, wie und zu welchen Konditionen das barrierefreie Handy von GOOGLE erhältlich sein wird, ist zur Zeit noch offen. Wahrscheinlich wird es auch dabei bleiben.
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1999 © Copyright by Matthias Hänel, Norderstedt
Letzte Änderung 28.7.2011