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Mit Blindenschrift und Computer ins Internet

Beispiele barrierefreier und unzugänglicher Internetseiten

Homebanking

Einführung

Im Prinzip könnte das Homebanking für Blinde und Sehbehinderte eine ideale Einrichtung sein. Beschwerliche Wege zur Bank oder Sparkasse, Kontoauszüge, und das Ausfüllen von Überweisungsaufträgen sind Aktionen, für die oft vertrauenswürdige Hilfspersonen benötigt werden. Ein gut einsetzbares Homebanking löst besagtes Problem schlagartig.

Aus diesem Grund haben Blinde in den 90er Jahren sehr gern das Homebanking über Datex-J, BTX oder T-ONLINE eingesetzt. Der Bildschirmaufbau, den die damals genutzten Programme (meist BTX-Decoder genannt) produzierten, war rein zeichenorientiert, und es gab keine Grafiken und Bilder. Da sich die meisten Geldinstitute dem von der Deutschen Telekom angebotenen Dienst anschlossen, konnten viele auch bei der ursprünglichen Hausbank verbleiben. Doch leider distanzierten sich ettliche Banken von diesem Verfahren und führten eigene Applikationen ein, die ausschließlich über das Internet erreichbar sind. Die Euro-Umstellung gab den ehemaligen Anwendungen den endgültigen Gnadenschuß, was zur Abschaltung der alten Applikationen führte.

Wer heute Homebanking praktizieren möchte, muß sich somit mit dem Internet arangieren. Es gibt 2 Verfahren, den heimischen Computer mit der Hausbank zu verbinden.

PIN, TAN und WEB

Die meisten Institute nutzen das sogenannte Internet-Banking. Hierbei verwendet man den üblichen Browser wie Internet Explorer oder FIREFOX. Die Seiten sind meist auch für Blinde gut bedienbar aufgebaut. Zur Übertragung der Daten wird auf ein sicheres Protokoll namens SHTTP zurückgegriffen. Damit keine unbefugten Überweisungsaufträge erfolgen können, stehen dem Endbenutzer seitens der Bank ausgehändigte Transaktionsnummern zur Verfügung.

HBCI

Viele Geldinstitute verwenden den sogenannten HBCI-Standard, hinter dem sich die Bezeichnung "Homebanking Computer Interface" verbirgt. Dieses Verfahren soll äußerst sicher und komfortabel sein. Hier gibt es keine Transaktionscodes mehr. Die Legitimation z.B. für rechtmäßige Überweisungen steckt in einer Chipkarte, die von einem entsprechenden Leser verarbeitet wird. Dieser muß natürlich an den heimischen Computer angeschlossen werden.

Der Zugang zu HBCI-Anwendungen wird meist über speziell zu Installierende Software realisiert. Besagte Software heißt z.B. STARMONEY oder QUICKEN. Allerdings reagieren Entwickler und Vertreiber von Screenreadern sehr empfindlich auf diese Namen, denn sowohl STARMONEY als auch QUICKEN sind extrem mausorientiert und verfügen über Fensterklassen, die für spezielle Hilfsmittelsoftware tödlich sind. Erheblich besser geeignet ist die Software SFIRM. Dieses Produkt war ursprünglich für den kommerziellen Bereich vorgesehen. Dennoch bieten einige Banken und Sparkassen ihren Kunden die Chance, das Programm auch im Privatbereich zu nutzen.

Glücklicherweise verwenden viele Banken im Rahmen von HBCI zusätzlich zentrale ONLINE-Applets, die alternativ die Funktionalität der lokal installierten Software abdecken. Über diese Applets wickelt man Überweisungsaufträge ab, Ruft Kontoauszüge auf oder richtet Lastschriftaufträge ein.

PIN, TAN und Sicherheit

Sofern jedoch Geldinstitute darauf bestehen, HBCI ausschließlich mittels STARMONEY oder QUICKEN abzuwickeln, sind blinde Bankkunden darauf angewiesen, das gewöhnliche Pin- und Tan-Verfahren zu nutzen. Dieses ist für Sehgeschädigte praktikabel, sofern eine sehende Person zum Vorlesen der Tan-Liste zur Verfügung steht oder ein Scanner einschließlich OCR-Software vorhanden ist.

Leider gibt es bei einigen Banken im Rahmen des Pin- und Tan-Verfahrens erneute Hürden, obwohl die erwähnte TAN-Liste in lesbarer Form zur Verfügung steht. Einige Banken verwenden nämlich das sogenannte ITAN-Verfahren, indem man während eines Überweisungsvorganges gebeten wird, entsprechend der fortlaufenden Numerierung eine bestimmte Transaktionsnummer der TAN-Liste zu entnehmen. Im Prinzip wäre das für den blinden Bankkunden kein Problem. Jedoch blenden einige Banken, wie z.B. die Commerzbank, diese Index-Nummern in Form von Bildern ein. Das bedeutet, der Blinde steht erneut vor einem Problem, den Bankauftrag selbständig abzuwickeln, denn Bilder werden von den Hilfsmittelsystemen nicht übersetzt, das gilt auch für die Fälle, bei denen die Bilder ausschließlich Zahlenwerte darstellen.

Erfreulicherweise steht das bisherige TAN-Verfahren aufgrund von Sicherheitsgründen vor dem aus. Viele Banken schalten dieses mittelfristig ab. Nachfolger ist das sogenannte SMS-TAN-Verfahren. Nach dem Ausfüllen einer sicherheitswürdigen Transaktion wird über die WEB-Oberfläche ein Transaktionscode angefordert, den das Institut unmittelbar per SMS auf das Handy sendet. Anschließend muß man zwecks Legitimation diese Nummer vom Handydisplay ablesen und in das entsprechende ONLINE-Formular eintragen. Sofern Blinde und Sehbehinderte das Handy nicht nur als Telefon verwenden, ist dieser Weg sehr praktikabel.

Fazit

Es existiert somit ein Wirrwar von Möglichkeiten und Barrieren. Man ist somit gezwungen, sich individuell eine Bank auszusuchen, die mindestens ein Verfahren anbietet, mit dem keine Hürden verbunden sind. Zusammenfassend handelt es sich hierbei um folgende Alternativen:

Die NETBANK bietet das barrierefreie Homebanking an. Man sollte prüfen, ob deren Angebot gegenüber der gewohnten Sparkasse vor Ort besser geeignet ist.

Eine Leserin fragte mich, ob Blinde und Sehbehinderte auch PAYPAL in Verbindung mit der jeweiligen Hausbank nutzen können. Ich habe es ausprobiert und bei PAYPAL ein Konto erstellt. Dieses Institut liefert zumindest heute gegenüber Sehgeschädigten keine Barrieren. Somit ist ein gut bedienbares Homebanking in Kombination mit PAYPAL eine gute Möglichkeit, Bezahlungen bei Einkäufen im Netz recht unkompliziert abzuwickeln.

Um diese Informationen zum Schluß dieses Beitrages abzurunden, verweise ich auf einen BLOG zum Relaunch des ONLINE-Bankings der Sparda-Bank von Marco Zehe.

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Letzte Änderung 2.8.2011