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Tips und Hinweise zur Gestaltung von Internet-Auftritten

FRAMES

Beim Zugriff auf Internet-Seiten, die mittels Frames aufbereitet sind, hängt das Maß der entstehenden Probleme davon ab, wie weit der Sehgeschädigte sein eingesetztes System auf dem aktuellen Stand der Technik hält. Inzwischen bieten alle gängigen und modernen Screenreader hervorragende Möglichkeiten, Frame-Technologie auf WEB-Seiten zu unterstützen. Beispielsweise kann man mittels einer vordefinierten Tastenkombination den Betrachtungsfocus zwischen den existierenden Fenstern hin- und herschalten. Auf diese Weise stellen Frames für Blinde und Sehbehinderte keine Hürden mehr dar. Viele arbeiten sogar sehr gern mit der Fenstertechnik und betrachten diese als äußerst übersichtlich.

Grundsätzlich unmöglich ist der Zugriff bei Benutzern, die ältere Lynx-Versionen einsetzen. Dieser Umstand verliert jedoch zunehmend an Bedeutung, denn inzwischen ist eine ausschließliche Verwendung des Lynx-Browsers nicht mehr üblich.

Obwohl die Frame-Technik bei den Internet-Benutzern starke Akzeptanz gewonnen hat, sollte man Seiten mit einer gro�en Menge an Fenstern nicht überfrachten. Hierbei ist empfehlenswert, auf dem Bildschirm nicht wesentlich mehr als 5 Fenster unterzubringen. Auch eine Hierarchie von Frames hat Grenzen. Einem Hauptfenster sollten möglichst nicht wesentlich mehr als 3 Ebenen untergeordnet werden.

Falls man großen Wert darauf legt, Informationen alternativ ohne Frames anzubieten, existieren in diesem Zusammenhang entsprechende Möglichkeiten, auf die NOFRAME-Anweisung zurückzugreifen. Der NOFRAME-Tag ist nämlich nicht nur für den Zweck vorgesehen, sinngemäß darauf hinzuweisen, einen Browser einzusetzen, der Frames unterstützt. Man kann im NOFRAMES-Bereich auch die normale Navigations-Seite aufrufen, die auch im FRAME-Bereich angesprochen wird. Mittels dieser Technik besteht die Chance, für Browser ohne Frame-Unterstützung ein Angebot ebenfalls zugänglich zu machen, wobei sogar Redundanzen vermieden werden.

1999 � Copyright by Matthias Hänel, Norderstedt
Letzte Änderung 19.7.2004