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Zeitschriften und Hörbücher für Blinde und Sehbehinderte

Blindenhörbüchereien

Bei Blindenhörbüchereien handelt es sich um Bibliotheken, deren Literaturbestand auf Tonträgern aufgelesen ist. Diese akustischen Bücher, auch Hörbücher genannt, können Blinde und Sehbehinderte ausleihen. Alle Hörbüchereien verfügen über einen umfangreichen Literaturbestand, der überwiegend die Bereiche Belletristik, Unterhaltung, Kultur und Wissenschaft abdeckt.

Die erste deutsche Hörbücherei wurde 1954 in Marburg gegründet. Inzwischen existieren in Deutschland folgende Einrichtungen:

Diese Bibliotheken sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Blindenhörbüchereien. Diese Arbeitsgemeinschaft sorgt beispielsweise dafür, dass keine Werke gleichzeitig in verschiedenen Hörbüchereien produziert werden. Dagegen ist es üblich, zur Anpassung der jeweiligen Buchbestände die Mutterbänder zwischen den Büchereien auszutauschen.

Jeder Teilnehmer einer Blindenhörbücherei muß die Blindheit oder Sehbehinderung durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises bzw. einer entsprechenden Ablichtung nachweisen. Die Mitgliedschaft und somit das Ausleihen der Hörbücher ist, abgesehen von eventuellen geringen Eintrittsgebühren und freiwilligen Spenden, kostenlos. Damit gezielt Buchbestellungen erfolgen können, stehen allen Mitgliedern Bücherverzeichnisse in Blindenschrift, auf Tonträger oder im Internet zur Verfügung.

Der Versand der Bücher zwischen Hörbücherei und Hörer bzw. umgekehrt erfolgt portofrei. Aus diesem Grund sind die Spezialboxen für die Tonträger durch den Vermerk "Blindensendung" entsprechend gekennzeichnet.

Bild! 2 Versandboxen für insgesamt 12 Kassetten
Es handelt sich um speziell angefertigte Boxen mit einem Einschub für die Schilder, auf denen sich die Adressen des Hörers und der Bücherei befinden.

Die Technik der Tonträger steckt inzwischen in der dritten Generation. In den 50er und 60er Jahren wurden Hörbücher auf Spulentonbändern aufgenommen, kopiert und verliehen. Zu Beginn der 70er Jahre erfolgte eine Umstellung auf Magnetkassetten. Inzwischen sind die Tage besagter Tonkassetten gezählt, und die Hörbüchereien haben die Aufgabe, ihren Bestand auf CD-Roms umzustellen. Das bringt neben erheblichen Kosten auch Vorteile mit sich, denn die Silberscheiben haben eine erheblich höhere Speicherkapazität als Magnetbänder. Für die Speicherung auf CD-Rom wurde das sogenannte DAISY-Format als internationale Norm festgelegt.

Bild! Tonband Magnetkassette CD-ROM
Auf diesem Bild sind Tonbandspule, Magnetkassette und CD-ROM im Vergleich zu sehen. Die Hörbüchereien setzten früher Spulen mit einem Durchmesser von 15 cm ein. Pro Spule wurde das Bandmaterial in einer Länge von 360 Metern untergebracht. Bei einer Bandgeschwindigkeit von 9,5 cm pro Sekunde ergab sich pro Spur eine Aufnahmekapazität von einer Stunde. Die Bänder wurden 2spurig bespielt. Dies ergab insgesamt pro Spule 2 Stunden. Auf einer Magnetkassette kann man dagegen nur 60 bzw. 90 Minuten unterbringen. Die CD-ROM hingegen speichert bedingt durch das komprimierte Aufnahmeverfahren bis weit über 10 Stunden.

Viele Blinde und Sehbehinderte nutzen intensiv die beschriebenen Hörbüchereien. Ihnen stehen auf diese Weise gute Möglichkeiten zur Verfügung, ein großes Spektrum der Literatur zwecks Unterhaltung und Weiterbildung zu genießen.

Dennoch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass der Umfang der zum Ausleihen angebotenen Werke gegenüber dem gesamten Literaturangebot im deutschsprachigen Raum ein geringer Anteil ist. Thomas Kahlisch, der Leiter der DZB nannte auf einer Jubiläumsveranstaltung der ISCB interessante Zahlen. Pro Jahr erscheinen auf dem Buchmarkt ca. 80.000 neue Werke. Im gleichen Zeitraum werden seitens der Blindenhörbüchereien weniger als 2.000 neue Bücher aufgelesen. Auch wenn man seitens dieser Institutionen bemüht ist, die Zahl der aufzusprechenden Bücher zu erhöhen, geht die Schere zwischen dem Angebot im Buchhandel und den Blindenhörbüchereien immer mehr auseinander. Das heißt, dass die Chance, ein bestimmtes Werk in Form eines Hörbuches auszuleihen nicht zu überschätzen ist.

Zwischenzeitlich existiert im Netz ein Gesamtkatalog aller Hör- und Blindenschriftbücher, die von den deutschen Hörbüchereien und Bibliotheken ausgeliehen werden können. Dieser Katalog ist unter dem Namen MEDIBUS erreichbar.

1999 © Copyright by Matthias Hänel, Norderstedt
Letzte Änderung 8.12.2008